Bundestagswahl: Briefwahl rechtzeitig beantragen
Die Briefwahl wird immer beliebter – rund ein Drittel der Wahlberechtigten im Landkreis Stade nutzte sie bei den vergangenen Wahlen. Wer bei der Bundestagswahl am 23. Februar verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, sollte die Unterlagen für die Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Denn durch die vorgezogene Wahl steht deutlich weniger Zeit zur Verfügung.
Im Landkreis Stade sind knapp 160.000 Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, ihre Erststimme für einen Direktkandidatin oder Direktkandidaten sowie ihre Zweitstimme für eine Partei abzugeben. Die vergangene Bundestagswahl hat es deutlich gezeigt: Der Trend geht Richtung Briefwahl. 2021 hat bundesweit fast die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.
Fristen sind wegen vorgezogener Bundestagswahl verkürzt
Dabei ist Tempo geboten: Stehen normalerweise bei Wahlen vier bis sechs Wochen für die Abwicklung der Briefwahl zur Verfügung, sind es bei der vorgezogenen Bundestagswahl nur rund zwei Wochen. Hintergrund sind die vom Bund verkürzten Fristen. Die Briefwahlunterlagen können erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt, ausgegeben und versandt werden. Ab dem 31. Januar geht es mit Hochdruck an die Aufbereitung und den Druck der Stimmzettel. Ziel ist es, dass die Stimmzettel bis Ende der ersten Februarwoche an die Kommunen ausgeliefert sind.
Mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen in den Rathäusern kann voraussichtlich ab 10. Februar begonnen werden. „Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, die beantragten Unterlagen während der Öffnungszeiten im jeweiligen Rathaus abzuholen oder – noch besser – die Briefwahl dort direkt vorzunehmen“, so Kreiswahlleiter Thorsten Heinze.
So kann die Briefwahl beantragt werden
Dafür müssen die Bürgerinnen und Bürger nicht abwarten, bis sie ihre Wahlbenachrichtigung in den Händen halten. „Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl ist bereits jetzt bei der zuständigen Kommune möglich“, erläutert Thorsten Heinze. Der Antrag kann persönlich bei der Kommune oder formlos schriftlich gestellt werden, beispielsweise per E-Mail. Enthalten sein müssen der Familien- und der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift. Bei einigen Städten und Gemeinden können die Briefwahlunterlagen außerdem über das Serviceportal beantragt werden: Dienstleistungen – Serviceportal Landkreis Stade Telefonische Anträge sind allerdings nicht möglich.
Auch nach Erhalt der Unterlagen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger nicht viel Zeit lassen: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung vorliegen, weil dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.
„Am sichersten ist es, am 23. Februar in das Wahllokal zur Urnenwahl zu gehen“, rät Thorsten Heinze. „Oder Sie werfen den Wahlbrief rechtzeitig in den Briefkasten der Stader Kreisverwaltung ein.“ Denn kommen die per Post verschickten Wahlbriefe verspätet an – also am Wahlsonntag nach 18 Uhr – dürfen diese nicht mehr berücksichtigt werden.
Noch mehr Informationen zur Bundestagwahl gibt es online: Die Bundeswahlleiterin – Die Bundeswahlleiterin
Quelle: Landkreis Stade
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