Fahrzeuge bequem online zulassen

In vielen Fällen ist der Gang zur Zulassungsstelle überflüssig: Mit dem Online-Service i-Kfz können Bürger und Unternehmer ihre Fahrzeuge bequem per Computer oder Tablet zulassen. Der Leiter des Amtes Straßenverkehr, Arne Kramer, informiert über die digitalen Möglichkeiten.

Amtsleiter Arne Kramer von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Stade erklärt die Vorteile der Online-Zulassung.
© Landkreis Stade / Daniel Beneke

Zeit und Geld sparen – das geht mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz. Rund um die Uhr und von überall auf der Welt können Fahrzeuge beim Landkreis Stade zugelassen werden. „Der Service ist über die Landkreis-Internetseite abrufbar“, erklärt Amtsleiter Arne Kramer. „Die Kundinnen und Kunden werden Schritt für Schritt durch den virtuellen Zulassungsprozess geführt.“ Ob Anmeldung eines Neufahrzeugs, Wiederzulassung eines Gebrauchtwagens oder Umschreibungen nach Halter- oder Wohnortwechsel: All das ist über das Online-Portal möglich. Auch Außerbetriebsetzungen und Tageszulassungen können digital erfolgen.
„Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und juristische Personen können Fahrzeuge über i-Kfz anmelden“, sagt Arne Kramer. In vielen Fällen sind die Gebühren dann geringer als beim Besuch in der Zulassungsstelle. Bei einer Zulassung werden etwa 24 Euro statt 30 Euro fällig. Eine Abmeldung kostet digital lediglich 3,55 Euro und dauert fünf Minuten. Eine Abmeldung ist bei Fahrzeugen möglich, deren Papiere nach 2015 ausgestellt wurden, denn erst ab diesem Zeitpunkt wurden die Unterlagen mit den notwendigen QR-Codes versehen.
Bezahlt werden kann mit Kreditkarte, PayPal, PayDirekt oder GiroPay. Zur Identifizierung können der elektronische Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel, eine eID-Karte, die Bund-ID oder das Elster-Zertifikat genutzt werden. Selbstredend muss die eID-Funktion zur Nutzung der Ausweise freigeschaltet sein. Auf die Gestaltung des digitalen Prozesses hat der Landkreis keinen Einfluss, dieser wurde durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erstellt. Es ist wichtig, am Ende bis zur letzten Weiterleitung zu warten, damit der Vorgang auch final abgeschlossen wird.
„Benötigt werden jene Unterlagein, die auch beim Termin in der Zulassungsstelle vorzulegen sind“, sagt Arne Kramer. Für eine Neuzulassung sind das etwa der Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode, eine gültige elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer), der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für das Fahrzeug sowie eine Bankverbindung (IBAN) für das Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
Der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis stehen 30 Minuten lang per Download zur Verfügung und müssen in dieser Zeit von der Kundin oder dem Kunden gespeichert werden. Der vorläufige Zulassungsnachweis muss sichtbar am Fahrzeug angebracht werden, er ist zehn Tage gültig und ersetzt für diese Zeit die Plaketten mit dem Landes-Wappen, die beim Termin in der Zulassungsstelle auf dem Kennzeichen angebracht worden wären. „Der digitale Antrag wird über das Online-Portal in Echtzeit geprüft“, erklärt der Amtsleiter. „Das heißt: Wenn es etwa Außenstände bei der Kfz-Steuer gibt oder eine gültige Hauptuntersuchung fehlt, fällt das sofort auf.“ Eine Zulassung wäre dann nicht möglich.
Wichtig: Vor dem Losfahren müssen die Kennzeichen angebracht worden sein. Wunschkennzeichen können ebenfalls online über die Landkreis-Internetseite reserviert werden. Eine Abmeldung muss allerdings erst über Nacht vom System verarbeitet werden, bevor das alte Kennzeichen reserviert bzw. wieder zugelassen werden kann. Die Prägung der Kennzeichen kann in einem Geschäft vor Ort oder über einen Internetanbieter erfolgen. Der Zulassungsbescheid sowie die Plaketten zum Anbringen auf den Kennzeichen werden per Post zugeschickt.

Quelle: Landkreis Stade

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