Naturschutz: Kartierungen im Raum Fredenbeck

Im Jahr 2025 lässt das Amt Naturschutz des Landkreises Stade wieder Pflanzenarten in gesetzlich geschützten Lebensräumen erfassen. Dazu ist es erforderlich, dass die beauftragten Fachleute auch Privatflächen in der freien Landschaft betreten.
Die Erfassungen dienen der Aktualisierung und Kartierung, Bestimmung und Dokumentation der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) gesetzlich geschützten Biotopen. Das Gesetz sieht vor, dass die untere Naturschutzbehörde diese Lebensräume in regelmäßigen Abständen erfasst und in einem Verzeichnis zu führen hat.
Amtsleiter Uwe Andreas vom Naturschutz des Landkreises erklärt das Vorhaben: „Die Fachleute im Gelände sind in die besondere Methodik der Biotopkartierung eingewiesen. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders vorsichtig vorgehen und eine Betretungserlaubnis bei sich führen.“

Quelle: Facebook Landkreis Stade

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