Bebauungsplan Hermannsburg Nr. 31 „Turnerstraße“ und 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Hermannsburg Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Hermannsburg Nr. 31 „Turnerstraße“ wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2022 als beschleunigtes Verfahren nach den Regelungen des § 13b Baugesetzbuch gestartet und bis zum Satzungsbeschluss geführt. Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 wurde der § 13b Baugesetzbuch aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für unanwendbar erklärt und laufende Aufstellungsverfahren können seither nicht auf dieser Rechtgrundlage abgeschlossen werden. Ein Wechsel in das Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes war notwendig. Aus diesem Grund wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Hermannsburg Nr. 31 „Turnerstraße“ sowie auch für das nunmehr erforderlich werdende 33. Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan als Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch fortgeführt.
Das Plangebiet befindet sich westlich der Turnerstraße und nördlich der Museumsstraße im Ortsteil Hermannsburg.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 31
ist auf folgender Übersichtskarte dargestellt:
https://www.gemeinde-suedheide.de/medien/bilder/uebersichtsplan_bebauungsplan_hermannsburg_nr._31_turnerstrasse__2__.jpg?20240812072108
Der Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Hermannsburg ist auf folgender Übersichtskarte dargestellt:
https://www.gemeinde-suedheide.de/medien/bilder/uebersichtsplan_33._fnp_aenderung.jpg?20240812072157
Ziel und Zweck der Planung ist es, für diesen Bereich die baurechtlichen Zulässigkeiten eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungsabsicht der Gemeinde Südheide und die damit verbundenen allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet in der Zeit
vom 19.08.2024 bis einschließlich 19.09.2024
statt.
Dazu werden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 31 „Turnerstraße“ und der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der vormaligen Gemeinde Hermannsburg auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter
zu jedermanns Einsicht bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Büro 0.11, Am Markt 3, 29320 Südheide sowie im Rathaus Unterlüß, Büro des Bürgerservice, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel: 05052/6559) ist eine Einsichtnahme der Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Weiterhin sind Planunterlagen über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ abrufbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Südheide in die Suchmaske ein. Inhaltliche Auskünfte zu den Planungsunterlagen können bei der Gemeinde Südheide unter den Telefonnummern 05052/6555 oder 05052/6518 sowie den Email-Adressen uschi.braun@gemeinde-suedheide.de oder kirstin.helberg@gemeinde-suedheide.de eingeholt werden.
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Information, zur Erörterung und zur Äußerung zur beabsichtigten Planung, den allgemeinen Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.
Südheide, den 07.08.2024
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin