a) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO   

hier:
– Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 07.10.2021 und am 06.06.2023 beschlossen, die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt östlich der „Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren. Der Geltungsbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Bild vergrößern: Karte Bühren 12.2

Die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 6/1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/2, Flur 13 der Gemarkung Bühren. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ ist identisch mit der Abgrenzung der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes. Geplant ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes (WR). Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

03. Juli 2023 bis 21. Juli 2023 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Uplengen, den 28.06.2023

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht