Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten für das Kalenderjahr 2023 im Flecken Ottersberg, Ortschaft Flecken Fischerhude
Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. 6/2007, S. 111), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2011 (Nds. GVBl. S. 348) in Verbindung mit Nr. 4.4 der Anlage der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) vom 27.10.2009 (Nds. GVBl. S. 464) wird folgendes verfügt:
Im Flecken Ottersberg, Ortschaft Flecken Fischerhude, dürfen am Sonntag, den 05.03.2023 (Anlass: Fischerhuder Büchertage), am Montag, den 01.05.2023 (Anlass: Maifeier Fischerhude), am Sonntag den 10.09.2023 (Anlass. Fischerhuder Keramiktage) sowie am Sonntag, den 05.11.2023 (Anlass: „Projekt Kunsthandwerkschule Lhasa – Modenschau für Tibet“) in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr, sämtliche Verkaufsstellen geöffnet sein.
Hinweise:
Verkaufspersonal, das an Sonn- und Feiertagen beschäftigt wird, hat Anspruch auf die in § 7 des Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelten Ausgleichszeiten. Außerdem sind die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4 A, 21682 Stade erhoben werden. Die vollständige Allgemeinverfügung (Original mit Begründung) kann beim Flecken Ottersberg, Grüne Str. 24, 28870 Ottersberg, Zimmer 2, während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ottersberg, den 01.03.2023
FLECKEN OTTERSBERG
Der Bürgermeister
gez.
Weber