Bundestagswahl 2025 – Briefwahlbüro in Zetel geöffnet
Ab sofort besteht die Möglichkeit, während der bekannten Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 im Bürgerbüro der Gemeinde Zetel persönlich zu beantragen bzw. abzuholen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort bereits jetzt sein Wahlrecht auszuüben.
Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 endet am 21.02.2025 um 15:00 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beantragung am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Die Post empfiehlt den „roten“ Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in einen Briefkasten einzuwerfen oder in einer Filiale abzugeben. Alternativ kann der Wahlbrief aber auch direkt bei der Gemeinde Zetel abgeben bzw. eingeworfen werden. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr bei der Gemeinde Zetel eingegangen sein, damit diese noch in das Briefwahlergebnis einfließen können.
Bis heute haben ca. 1.650 Wählerinnen und Wähler in der Gemeinde Zetel ihre Briefwahlunterlagen beantragt. Am 23.02.2025 sind ca. 10.000 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zetel für die Bundestagswahl wahlberechtigt.
Bürgerbüro der Gemeinde Zetel
Ohrbült 9
26340 Zetel