Grundsteuerreform 2025 Wichtige Hinweise für die Bürger und Bürgerinnen der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den nächsten Tagen werden Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer A und B zugesandt. Zum 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft.
Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Hierfür wurden für die Gemeinden aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der Hebesatz, der sich ergibt, wenn sich das Grundsteueraufkommens des Jahres 2025 gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht.
Für das Jahr 2025 wurden nachfolgend aufgeführte neue Hebesätze für die Grundsteuern festgelegt, da die alten Werte mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren:
Grundsteuer A und B
– Gemeinde Baddeckenstedt 401 v.H.
– Gemeinde Burgdorf 380 v.H.
– Gemeinde Elbe 385 v.H.
– Gemeinde Haverlah 390 v.H.
– Gemeinde Heere 317 v.H.
– Gemeinde Sehlde 315 v.H.
Da noch nicht alle Datenbestände seitens des Finanzamtes vorliegen, kann es jedoch dazu kommen, dass die o.g. Hebesätze im Laufe des Jahres 2025 angepasst werden müssen. Dieses hätte zur Folge, dass noch einmal neue Steuerbescheide für 2025 erstellt werden müssten.
Den Grundsteuerbescheiden liegt ein Schreiben des Finanzamtes bei, wie Sie bei Unstimmigkeiten, die den Steuerbescheid betreffen, vorzugehen haben.
Grundstückseigentümer, denen kein Grundsteuerbescheid zugeht, wenden sich bitte an das Steueramt der Samtgemeindeverwaltung (E-Mail: steueramt@baddeckenstedt.de).
Bei Grundstücksverkäufen, die im Jahr 2024 erfolgt sind, wird es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung seitens des Finanzamtes kommen.
Bitte beachten Sie abschließend bei etwaigen Daueraufträgen bei der Bank den neuen Werten entsprechend anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Samtgemeindeverwaltung
der Samtgemeinde Baddeckenstedt