Informationen zur Bundestagswahl 2025
Ab Mitte Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungskarten versendet. Sie können Briefwahl mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen. Füllen Sie hierzu bitte die Rückseite aus und schicken Sie uns diese zurück. Gerne können Sie sie auch im Rathaus in den Briefkasten einwerfen. Die Beantragung ist darüber hinaus auch online über den Internetwahlschein auf der Homepage der Samtgemeinde Fredenbeck möglich (www.fredenbeck.de).
Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen kann erst ab der 7. KW, also frühestens ab dem 10.02.2025 erfolgen. Grund hierfür ist die späte Verfügbarkeit der Stimmzettel, diese können voraussichtlich erst in der 6. KW gedruckt werden.
Wir bitten nach der Beantragung der Briefwahl von Rückfragen zum Verbleib Ihrer Wahlunterlagen abzusehen. Aufgrund der knappen Zeit zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltermin am 23.02.2025, empfehlen wir, die Chance für eine persönliche Briefwahl im Rathaus Fredenbeck zu nutzen. Kommen Sie hierzu gerne mit Ihrer auf der Rückseite ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte und Ihrem Ausweisdokument ab dem 10.02.2025 ins Rathaus.
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