Neuer Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Altes ELWE-Gelände“
Durch eine Änderung der Straßenführung „Ringstraße statt Sackgasse mit Wendeplatz“ muss das Verfahren neu gestartet werden.
Die Einbindung der Öffentlichkeit & Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgt im 7. Schritt des Verfahrens:
Öffentliche Auslegung (§ 3 (1) BauGB) und Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB
Der Ortsrat wird im weiteren Verlauf des Verfahrens den noch nicht vorliegenden offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes beraten.