Osterfeuer: Natur und Umwelt schützen
In vielen Dörfern des Landkreises werden in Kürze Osterfeuer, sogenannte Brauchtumsfeuer, angezündet. Bereits jetzt wird dafür Holz gesammelt und aufgeschichtet. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, sollten einige einfache Regeln beachtet werden.
Der Brennplatz sollte nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegt. Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet und es gilt, ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen einzuhalten. Zu beachten ist auch die sogenannte Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, so dass in besonderem Maße auf die Natur Rücksicht genommen werden muss. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Osterfeuer in Landschafts- und Naturschutzgebieten einer speziellen Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bedürfen.
Um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden, sollten die Reisigberge erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Ebenso sucht die unbefiederte Tierwelt gerne Schutz unter den Gehölzbergen. Wer das Brennmaterial für die Osterfeuer schon jetzt aufschichtet, sollte dieses am Tag des Abbrennens also nochmals vorsichtig umzuschichten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
Die Osterfeuer müssen vorab bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Verboten ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, wie beispielsweise Sperrmüll, behandelte Hölzer, Autoreifen oder Altöl. Die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden.
Für Organisatoren hat der Landkreis wichtige Punkte noch einmal auf seiner Internetseite zusammengestellt: www.landkreis-stade.de.
Bildzeile: Osterfeuer sind Tradition – auch in vielen Dörfern im Landkreis Stade. Archivfoto: Landkreis Stade / Daniel Beneke
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