Osterfeuer: So werden Natur und Umwelt geschützt
Osterfeuer entfachten bereits die alten Germanen. Auch im Landkreis Stade wird diese alte Tradition in vielen Dörfern fortgeführt. Schon jetzt werden dafür Grünschnitt und Holz gesammelt und aufgeschichtet. Damit Natur und Umwelt nicht gefährdet werden, sollten einige Regeln beachtet werden.
Die Osterfeuer als öffentliche – also für alle zugängliche – Veranstaltungen müssen bei den Ordnungsämtern der Gemeinden, Samtgemeinden sowie den beiden Hansestädten Buxtehude und Stade angezeigt werden. In Naturschutzgebieten, in oder in der Nähe von Naturdenkmälern, in geschützten Landschaftsbestandssteilen und auch in besonders geschützten Biotopen dürfen keine Osterfeuer entzündet werden.
Um Bäume, Gehölze und Feldgehölze, Hecken und Wallhecken zu schützen, muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden. Vor dem Aufschichten des Osterfeuers muss sichergestellt werden, dass dort keine Nester und Gelege vorhanden sind. Nur unter dieser Voraussetzung kann das sogenannte Brauchtumsfeuer während der Brut- und Setzzeit, die vom 1. April bis zum 15. Juli gilt, durchgeführt werden. Das Brennmaterial sollte frühestens 14 Tage vorher auf dem Feuerplatz gelagert werden, damit dort Kleintiere wie etwa Vögel, Hasen und Igel das Material nicht als Unterschlupf oder für den Nestbau nutzen. Am Tag des Abbrennens sollte alles nochmals vorsichtig umgeschichtet werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Tiere beim Abbrennen getötet oder verletzt werden.
Für das Brennmaterial gilt: Es dürfen ausschließlich natürliche unbehandelte Gehölze, wie Baum- und Strauchschnitt, verbrannt werden. Fürs Anzünden sollte kein Brandbeschleuniger, wie zum Beispiel Benzin, Altöl oder Grillanzünder, verwendet werden. Stattdessen eignen sich Stroh oder eine Gasbrennerflamme. Im Anschluss müssen die Reste des Feuers schnellstmöglich ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wer das Osterfeuer zur Müllverbrennung nutzt oder ein privates Osterfeuer durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden und kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Der Landkreis Stade behält sich Kontrollen vor.
Quelle: Landkreis Stade
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