Richtlinien zur Förderung des Sports
Der Rat der Stadt Dassel hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 der Änderung der „Richtlinien der Stadt Dassel zur Förderung des Sports“ zugestimmt.
Die sogenannte „Übungsleiterpauschale“ ist durch einen Zuschuss für die Jugendarbeit ersetzt worden, der unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt wird. Vereine, die in Verbänden organisiert sind, können einen solchen Zuschuss mit einem auf der Homepage der Stadt Dassel zu findenden Vordruck beantragen. Folgende Angaben sind dazu erforderlich: Vereinsname, zuständiger Ansprechpartner, Bankverbindung, Anzahl der Gesamtvereinsmitglieder zum Stichtag 31.12. des Vorjahres, Anzahl der Vereinsmitglieder unter 18 Jahren zum Stichtag 31.12. des Vorjahres.
Für das Jahr 2024 ist eine Antragsstellung noch bis zum 31.März 2024 unter Angabe der Mitgliederzahlen vom 31.12.2023 möglich. Die aktuelle Version der „Richtlinien der Stadt Dassel zur Förderung des Sports“ ist auf der Homepage der Stadt Dassel im Ortsrecht veröffentlicht. Dort ist auch der Antragsvordruck zu finden.
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