Amtliche Meldung

Überprüfung Standsicherheit der einzelnen Grabmale

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird am 05. September 2024 eine Überprüfung der Standsicherheit der einzelnen Grabmale auf den samtgemeindeeigenen Friedhöfen durch eine Fachfirma ausgeführt.

Sollten Bedenken bezüglich der Standsicherheit bestehen, werden die einzelnen Grabmale durch einen entsprechenden Hinweis (gelber Aufkleber) gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten sind dann entsprechend § 25 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Samtgemeinde Fredenbeck aufgefordert, die Grabmale ordnungsgemäß zu befestigen bzw. befestigen zu lassen.

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