Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl voraussichtlich am 23.02.2025 gesucht!
Im nächsten Jahr findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Um diese Wahl in allen Ortsteilen ordnungsgemäß durchführen zu können, sind Wahlvorstände einzuberufen. Zur Besetzung der Wahlvorstände braucht es Ihre tatkräftige Unterstützung.
7 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand und dieser wird pro Wahllokal in der Samtgemeinde benötigt. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehören unter anderem die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne und Auszählung der Stimmzettel. Für die Übernahme dieses Ehrenamtes wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 EUR gezahlt.
Sie sind in der Samtgemeinde Fredenbeck wahlberechtigt, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, sind Deutsche/r und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden. Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich unter tgrube@fredenbeck.de oder telefonisch unter 0 41 49 – 91 300.
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