Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 09. Juni 2024 gesucht
In diesem Jahr findet am 09. Juni 2024 die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Um diese Wahl in allen Ortsteilen ordnungsgemäß durchführen zu können, sind Wahlvorstände einzuberufen. Zur Besetzung der Wahlvorstände braucht es Ihre tatkräftige Unterstützung.
7 Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand und dieser wird pro Wahllokal in der Samtgemeinde benötigt. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Wahlhelfer befinden.
Der Wahlvorstand ist am Wahlsonntag für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe der Wahlberechtigten zuständig. Hierzu gehören unter anderem die Stimmzettelausgabe, Prüfung der Wahlberechtigung, Freigabe der Wahlurne und Auszählung der Stimmzettel. Für die Übernahme dieses Ehrenamtes wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 EUR gezahlt.
Sie sind in der Samtgemeinde Fredenbeck wahlberechtigt, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, sind Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen? Dann können Sie Wahlhelfer werden. Haben Sie Interesse?
Dann melden Sie sich unter tgrube@fredenbeck.de oder telefonisch unter 0 41 49 – 91 302.
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