Gefährliche Newcastle-Krankheit: Hühner müssen geimpft werden.
Sie ist eine hochansteckende Tiersuche, die meist zum Tod führt: die Newcastle-Krankheit. Für Hühner und Puten besteht in Deutschland deshalb eine Impfflicht, die auch für Hobbyhalterinnen und -halter gilt. Darauf weist das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade hin.

© Christian Schmidt
Die Newcastle-Krankheit befällt als Virusinfektion vor allem Hühner und Puten. Auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Strauße oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Bei einer Infektion kommt es zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, dünnschaligen Eiern und dünnflüssigem Kot.
Im weiteren Verlauf treten plötzliche Todesfälle, oder – bei einem langsameren Krankheitsverlauf – Apathie, Atemnot, geschwollene Augenlieder und eine Blaufärbung der Kämme auf. Die Todesrate ist hoch, überlebende Tiere können unter Spätfolgen wie Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur oder Verdrehung des Halses leiden. Haben sich die Tiere infiziert, scheiden sie das Virus über die Atemluft und sonstige Sekrete aus. So können sie anderes Geflügel anstecken. Eine indirekte Übertragung durch kontaminiertes Futter, Mist oder Schadnager ist ebenfalls möglich.
Um das eigene Geflügel und auch umliegende Geflügelhaltungen zu schützen, besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Das heißt: Alle Hühner- und Putenhalter und müssen ihre Tiere regelmäßig impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit ein bis zwei Hühnern oder Puten. Für die Impfung stehen verschiedene Impfstoffe (Lebend- oder Inaktivimpfstoffe) zur Verfügung.
Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser verabreicht werden und sind über den betreuenden Tierarzt zu beziehen. Die Grundimmunisierung und Folgeimpfungen sind nach Herstellerangaben durchführen zu lassen. Die Inaktivimpfstoffe müssen per Injektion durch einen Tierarzt jedem einzelnen Tier verabreicht werden. Wichtig für den Erfolg der Impfung: Die Grundimmunisierung und Folgeimpfungen müssen nach Herstellerangaben erfolgen.
Der Verdacht auf Newcastle-Krankheit ist dem Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich zu melden, denn es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen ist das Vitus nicht lebensgefährlich. Bei einer Ansteckung, etwa durch direkten Kontakt zu betroffenen Tieren, kann es allerdings zu einer Bindehautentzündung und örtlich geschwollenen Lymphknoten kommen.
Quelle: Landkreis Stade
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