Gemeinderat beschließt Anpassung der Grundsteuerhebesätze

Der Rat der Gemeinde Rhade hat in seiner jüngsten Sitzung am 25.11.2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, die ab 2025 Anwendung finden werden. Dieser Beschluss war notwendig geworden, da die Grundsteuer ab dem kommenden Jahr mithilfe neuer Grundsteuermessbeträge ermittelt wird. Auf den Stichtag 01.01.2022 wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Einhellige Meinung im Gemeinderat war, dass es keine Steuererhöhung durch die Hintertür geben soll. Da die Messbeträge insbesondere für die Grundsteuer B in der Summe deutlich höher geworden sind, wurden die Hebesätze nun abgesenkt, damit am Ende das Aufkommen der Grundsteuer für die Gemeinde unverändert bleibt. Für die Grundsteuer A wurde der Hebesatz von 430 auf 400 herabgesetzt. Für die Grundsteuer B hat der Gemeinderat eine Senkung des Hebesatzes von 410 auf 233 beschlossen.

Allen Beteiligten war klar, dass es aufgrund der neuen Berechnungsweise sicherlich Bürger geben wird, die nun etwas mehr Grundsteuer zahlen müssen, und andere, die etwas weniger zahlen werden. Das ist bei solch einem Systemwechsel unvermeidbar. Wichtig war es aber, dass die Gemeinde unter dem Strich Aufkommensneutralität erreicht, also dass die Summe von allen Grundsteuern der Gemeinde die gleiche Höhe hat wie in den Vorjahren. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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